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Unterscheiden Sie Ziele für den Gebäudebestand von den für Ihr Gebäude zu prüfenden Regeln.
Diese Hinweise fassen die europäische Richtlinie zusammen. Ein Energieklassenbuchstabe allein bestimmt weder ein Datum der Nichtkonformität noch eine Sanierungspflicht oder ein Vermietungsverbot. Diese Seite bescheinigt keine Gebäudekonformität.
Die Richtlinie sieht vor, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des nationalen Wohngebäudebestands gegenüber 2020 bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um 20–22 % zu senken. Das ist keine Vorgabe der Klasse E bis 2030 oder D bis 2033 für jede Wohnung. Nationale Maßnahmen und Ausnahmen sind zu prüfen.
Prüfen Sie geltende luxemburgische Vorschriften, Gebäudenutzung, Projektmerkmale, Schwellenwerte und Ausnahmen. Die geänderte großherzogliche Verordnung vom 9. Juni 2021 und technische Informationen des Ministeriums sind Ausgangspunkte. Die allgemeine Umsetzungsfrist vom 29. Mai 2026 beweist allein nicht, dass eine bestimmte Pflicht für Ihr Gebäude gilt. Langfristiges europäisches Ziel ist ein emissionsfreier Gebäudebestand bis 2050.
Die Richtlinie legt keinen automatischen Preisabschlag fest. Wertänderungen hängen vom Markt, den Arbeiten und den Immobilienmerkmalen ab und erfordern eine gesonderte Bewertung.
Sensitivitätsszenario zum Wert öffnenQuellen geprüft am 9. September 2026.