Erschließungskosten (VRD) in Luxemburg
Die Erschließung eines Grundstücks in Luxemburg umfasst alle Straßen- und Versorgungsarbeiten (VRD), die erforderlich sind, um ein Grundstück baufähig und an öffentliche Netze anschließbar zu machen. Diese Arbeiten stellen einen wesentlichen Budgetposten in jedem Erschließungs- oder Bauträgerprojekt dar.
In Luxemburg werden die VRD-Kosten durch die Topographie, die Bodenbeschaffenheit, die Entfernung zu bestehenden Netzen und die spezifischen Anforderungen jeder Gemeinde beeinflusst.
Der Pacte Logement 2.0 (Gesetz vom 30. Juli 2021) hat die Infrastrukturfinanzierungsmechanismen geändert, mit einer erhöhten Beteiligung der Bauträger an den öffentlichen Infrastrukturkosten.
Die wichtigsten VRD-Kostenposten
Die VRD-Arbeiten gliedern sich in mehrere Hauptposten:
- Straßenbau: Erdarbeiten, Tragschicht, Deckschicht (Asphalt), Bordsteine, Gehwege. Durchschnittskosten: 80 bis 150 EUR/m² Straßenfläche.
- Trinkwassernetze: Leitungen, Anschlüsse, Absperrschieber, Zähler. Anschluss an das Gemeindenetz: 1.500 bis 5.000 EUR pro Grundstück.
- Entwässerung: Trennsystem obligatorisch in neuen Erschließungsgebieten. Rückhaltebecken erforderlich.
- Trockenleitungen: Strom (Erdkabel in Stadtgebieten obligatorisch), Telekommunikation (Glasfaser), Erdgas.
- Straßenbeleuchtung: Masten, LED-Leuchten, Verkabelung.
Erschließungskosten pro Grundstück nach Dichte
Die VRD-Kosten pro Grundstück variieren stark nach Bebauungsdichte:
- Freistehende Häuser (5-10 Grundstücke/ha): 40.000 bis 70.000 EUR/Grundstück.
- Reihenhäuser (15-25 Grundstücke/ha): 25.000 bis 45.000 EUR/Grundstück.
- Geschosswohnungen (50-100 Wohnungen/ha): 10.000 bis 25.000 EUR/Wohnung.
Der LISER-Bericht unterstreicht, dass Verdichtung die wirksamste Strategie zur Senkung der Infrastrukturkosten pro Wohnung ist.
Gemeindliche Pflichten und finanzielle Beteiligung
In Luxemburg werden die VRD-Pflichten durch mehrere Texte geregelt:
- Gesetz vom 19. Juli 2004: definiert die bebaubaren Zonen im PAG und die Erschließungsbedingungen in den PAPs.
- Finanzielle Beteiligung: der Bauträger muss zur Finanzierung öffentlicher Infrastruktur beitragen.
- Erschließungsvereinbarung: Vertrag zwischen Bauträger und Gemeinde mit technischen Spezifikationen, Zeitplan und Übergabebedingungen.
- Infrastrukturabgabe: jede Gemeinde legt die Netzanschlussabgaben per Verordnung fest.