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Bereiten Sie ein Einzugs- oder Auszugsprotokoll zur gemeinsamen Prüfung und Unterschrift vor. Nicht bewertete Punkte bleiben im PDF sichtbar.
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In Luxemburg ist ein Einzugsprotokoll vorgeschrieben, wenn eine Mietgarantie verlangt wird. Es muss schriftlich, präzise, gemeinsam geprüft, datiert und spätestens beim Einzug von den Parteien unterschrieben sein. Ein Auszugsprotokoll wird empfohlen, ist aber grundsätzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben. Normale Abnutzung ist kein dem Mieter anzulastender Schaden. Dieses Werkzeug bestätigt weder die Feststellungen noch ihre rechtliche Einordnung.
Guichet.lu: Regeln zum Übergabeprotokoll