Erzeugen Sie eine Vollmacht zur Vertretung bei einer Miteigentums-Eigentümerversammlung konform mit dem Luxemburger Gesetz vom 16. Mai 1975 (Artikel 7 und 11). Signiert an den benannten Bevollmächtigten zu übergeben.
Vollmachtgeber (Miteigentümer)
z. B. A-12 (3. Stock links)
Bevollmächtigter (Vertreter)
Die Person, die Sie bei der EV vertreten wird
Miteigentum
Eigentümerversammlung
YYYY-MM-DD
z. B. Verwalterbüro, 5 rue X, L-2000 Luxembourg
⚠ Vor dem Senden: prüfen Sie in Ihrer Miteigentums-Ordnung die maximale Anzahl Anteile, die ein Bevollmächtigter vertreten darf (oft 5 %). Der Verwalter selbst kann in der Regel nicht Bevollmächtigter sein, sofern nicht ausdrücklich genehmigt. Die Vollmacht muss vor der Versammlung unterschrieben und datiert sein. Der handgeschriebene Vermerk „bon pour pouvoir“ wird empfohlen.
LU-Rechtsrahmen: geändertes Gesetz vom 16. Mai 1975 über Miteigentum, Artikel 7 (Eigentümerversammlung) und 11 (Vertretung). Die hier erzeugte Vorlage ist indikativ und praxiskonform. Für Sonderfälle (Verwalter-Vollmacht, Blankovollmacht, minderjähriger/geschützter Miteigentümer) konsultieren Sie Ihren Verwalter oder Notar.