Besteuerung von Immobilien-Veräußerungsgewinnen in Luxemburg
In Luxemburg unterliegen Immobilien-Veräußerungsgewinne der Einkommensteuer. Das Steuersystem unterscheidet nach Haltedauer gemäß dem geänderten Gesetz vom 4. Dezember 1967 (LIR).
- Spekulationsgewinn (Art. 99bis LIR): Verkauf innerhalb von 2 Jahren — Besteuerung zum Grenzsteuersatz
- Veräußerungsgewinn (Art. 99ter LIR): Verkauf nach 2 Jahren — Besteuerung zum halben Durchschnittssteuersatz
Spekulationsgewinn: Verkauf innerhalb von 2 Jahren
Bei Verkauf innerhalb von 2 Jahren wird der Gewinn als Spekulationsgewinn zum vollen Grenzsteuersatz besteuert (bis zu 45,78 % in 2025). Kein Pauschalabzug anwendbar.
Veräußerungsgewinn: Verkauf nach 2 Jahren
Gewinne nach mehr als 2 Jahren Haltedauer profitieren von einem günstigen Regime:
- Anschaffungspreis wird mit ACD-Koeffizienten aufgewertet
- Freibetrag von 50.000 € alle 10 Jahre (100.000 € für Paare)
- Besteuerung zum halben Durchschnittssteuersatz
Befreiungen und Sonderfälle
Mehrere Situationen ermöglichen eine vollständige oder teilweise Befreiung:
- Hauptwohnsitz: Verkauf ist befreit bei durchgehendem Wohnsitz seit Erwerb oder mindestens 5 Jahren vor Verkauf
- Erbschaft/Schenkung: bei Erbschaft gilt der Verkehrswert am Todestag