Warum ein spezifisches Regime?
Gewerbemietverträge in Luxemburg werden durch das Gesetz vom 3. Februar 2018 und den Code civil geregelt. Im Gegensatz zum Wohnraummietvertrag wird die Miete bei Unterzeichnung frei vereinbart — die 5 %-Regel gilt nicht. Die Mindestdauer von 9 Jahren und das Erneuerungsrecht bieten starken Mieterschutz.
Indexierung nach STATEC-VPI
In Luxemburg existiert kein spezifischer Gewerbemieteindex. Die Parteien beziehen sich üblicherweise auf den Verbraucherpreisindex (VPI) des STATEC. Klauseln begrenzen die Indexierung oft auf 15-25 % der Anfangsmiete.
Mindestdauer 9 Jahre
Das Gesetz vom 03.02.2018 setzt eine Mindestdauer von 9 Jahren fest. Der Mieter kann zu jeder Dreijahresperiode (3, 6, 9 Jahre) mit 6 Monaten Kündigungsfrist kündigen. Ohne Kündigung 6 Monate vor Ende verlängert sich der Vertrag stillschweigend.
Häufig gestellte Fragen
Gilt die 5 %-Regel für Gewerbe?
Nein. Sie gilt nur für Wohnraummietverträge. Bei Gewerbe wird die Miete frei zwischen Vermieter und Mieter verhandelt.
Wie wird die Gewerbemiete in LU indexiert?
Über den vom STATEC veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) gemäß der im Vertrag vereinbarten Formel. Üblich: indexierte Miete = Anfangsmiete × (VPI Jahr N / VPI Unterzeichnungsjahr), oft auf +15-20 % der Anfangsmiete begrenzt.
Welche Mindestdauer?
9 Jahre (Gesetz vom 03.02.2018). Mieterausstieg bei jeder Dreijahresperiode mit 6-Monats-Kündigung. Vermieter kann nur zum 9-Jahres-Ablauf kündigen, sonst schuldet er eine Ausziehentschädigung.
Was ist der « pas-de-porte »?
Eine Summe, die der einziehende Mieter dem Vermieter als Gegenleistung für das Belegungsrecht zahlt. Kann mehrere Monate oder Jahre Miete betragen. Nicht erstattungsfähig und unterschiedlich von der Kaution (üblich 3-12 Monate).