Mietpreisbegrenzung in Luxemburg: der rechtliche Rahmen
In Luxemburg werden Wohnungsmieten durch das geänderte Gesetz vom 21. September 2006 über Wohnmietverträge reguliert. Artikel 3 bestimmt, dass die Jahresmiete 5 % des investierten Kapitals nicht überschreiten darf.
Die Reform vom 21. März 2024 brachte wichtige Änderungen:
- Senkung von 5 % auf 3,5 % für bestimmte Immobilien
- Verschärfte Sanktionen bei missbräuchlichen Mieten
- Pflicht zur Beifügung der detaillierten Berechnung des investierten Kapitals zum Mietvertrag
Berechnung des aufgewerteten investierten Kapitals
Das investierte Kapital setzt sich zusammen aus dem Anschaffungspreis der Immobilie, aufgewertet mit STATEC-Koeffizienten, zuzüglich aufgewerteter Renovierungskosten.
Formel: Investiertes Kapital = (Kaufpreis × Koeffizient Kaufjahr) + (Arbeiten × Koeffizient Arbeitsjahr)
STATEC-Aufwertungskoeffizienten
Die Aufwertungskoeffizienten werden vom STATEC veröffentlicht und dienen der Aktualisierung von Kaufpreisen und Renovierungskosten.
- Basis 1960 = 1,00
- Koeffizient 2024: 8,86 (vorläufig)
- Jährliche Revision, in der Regel im März veröffentlicht
Abnutzung: ein optionaler, aber strategischer Abzug
Abnutzung ist ein Abschlag auf das investierte Kapital für Verschleiß und Veralterung. Die Rechtsprechung erkennt einen jährlichen Satz von 1 % bis 2 % an, maximal 50 %.