Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf in Luxemburg verstehen
Beim Kauf einer Immobilie im Großherzogtum Luxemburg muss der Käufer neben dem Kaufpreis mehrere Kostenkategorien tragen. Diese Erwerbsnebenkosten, oft fälschlicherweise als «Notargebühren» bezeichnet, betragen zwischen 7 % und 10 % des Kaufpreises bei Bestandsimmobilien und können bei Neubauten (VEFA) auf 3-4 % sinken.
- Einregistrierungsgebühren: 6 % des Kaufpreises
- Transkriptionsgebühr: 1 % des Preises
- Notargebühren: nach degressivem Tarif berechnet
- Hypothekeneintragsgebühren: 0,05 % des Darlehensbetrags
Der Bellegen Akt-Kredit: Steuervergünstigung bis zu 40.000 €
Der Bellegen Akt ist ein bedeutender Steuervorteil für Käufer eines Hauptwohnsitzes. Jeder Käufer erhält einen Kredit von 20.000 € auf die Gebühren. Für ein Paar verdoppelt sich der Kredit auf 40.000 €. Dieser Kredit kann nur einmal im Leben genutzt werden.
Voraussetzungen:
- Die Immobilie muss als Hauptwohnsitz dienen
- Die Nutzung muss innerhalb von 2 Jahren erfolgen
- Der Käufer darf den Kredit noch nicht genutzt haben
- Die Immobilie muss in Luxemburg liegen
VEFA und MwSt.: das Steuersystem für Neubauten
Der Kauf per VEFA profitiert von einem speziellen Steuersystem in Luxemburg. Der Bauteil unterliegt der MwSt., während der Grundstücksanteil den 7 % Gebühren unterliegt.
- 3 % (super-ermäßigter Satz): für den Hauptwohnsitz des Käufers
- 17 % (Normalsatz): für Mietinvestitionen oder über dem Plafond
Rechenbeispiel: Kauf einer Bestandsimmobilie für 750.000 € durch ein Paar
Ein typischer Fall: Ein Paar kauft eine Bestandswohnung für 750.000 € als Hauptwohnsitz mit einem Hypothekendarlehen von 600.000 €:
- Einregistrierungsgebühren (6 %): 45.000 €
- Transkription (1 %): 7.500 €
- Bruttogebühren: 52.500 €
- Bellegen Akt (2 × 20.000 €): -40.000 €
- Nettogebühren: 12.500 €
- Notar: ~6.800 €
- Hypothekenkosten: ~2.500 €
- Gesamte Erwerbskosten: ~21.800 € (2,9 %)