Vollständiger Leitfaden zum Kauf vom Plan (VEFA) in Luxemburg
Die VEFA ist die bevorzugte Erwerbsform für Neubauwohnungen in Luxemburg, geregelt durch das Gesetz vom 18. April 2018:
- Reservierungsvertrag: max. 5 % Anzahlung
- Notarieller Kaufvertrag: progressiver Eigentumsübergang
- Fertigstellungsgarantie: obligatorische Bank- oder Versicherungsgarantie
- Zehnjährige Gewährleistung: 10 Jahre Bauherrenhaftung
VEFA-Zahlungsplan: die wichtigsten Etappen
Artikel 1601-11 legt einen maximalen Zahlungsplan fest:
- Kaufvertrag: max. 33 %
- Rohbau regendicht: kumuliert max. 60 %
- Fertigstellung: kumuliert max. 95 %
- Übergabe: 5 % Restbetrag
MwSt. und Besteuerung der VEFA in Luxemburg
Das VEFA-Steuersystem bietet erhebliche Vorteile:
- Grundstücksanteil: 7 % Gebühren mit Bellegen Akt für Hauptwohnsitz
- Bauanteil: 3 % MwSt. für Hauptwohnsitz, max. 50.000 € Ersparnis
- Darüber oder für Investition: 17 % MwSt.
Zwischenzinsen: ein oft unterschätzter Kostenfaktor
Zwischenzinsen fallen auf bereits freigegebene Mittel während der Bauphase an. Bei einer VEFA für 600.000 € mit 500.000 € Darlehen zu 3,8 % über 18 Monate Bauzeit betragen die Zwischenzinsen ca. 12.000-15.000 €.