Ein geführter Ablauf für souveräne Entscheidungen
Ein Immobilienkauf in Luxemburg verknüpft vier Fragen: Wert der Immobilie, Erwerbskosten, verfügbare Förderungen und — bei geplanter Vermietung — die gesetzliche Miethöchstgrenze nach der 5 %-Regel. Unser Ablauf verbindet diese vier Schritte und übernimmt bereits erfasste Angaben automatisch.
Die 4 Schritte
1. Bewertung: Preis pro m² nach Gemeinde/Viertel, angepasst für Zustand, Etage, Außenbereich, Parkplatz und Energieklasse. 2. Erwerbskosten: Registrierungsgebühren, Bëllegen-Akt-Gutschrift, 3 % MwSt. bei neuer Hauptwohnung, Notarkosten, Hypothekenregistrierung. 3. Förderungen: die 5 Ebenen (Staat, energetisch, privat, kommunal, Kulturerbe). 4. 5 %-Regel: gesetzlicher Höchstmietpreis bei geplanter Vermietung.
Warum ein Ablauf statt vier einzelner Tools
Der Verhandlungspreis fließt automatisch in Kosten und Förderungen ein. Das Ankreuzen von Hauptwohnsitz oder Neubau in Schritt 2 verändert die Förderobergrenzen in Schritt 3. Die abschließende Zusammenfassung berechnet die geschätzten Nettokosten (Preis + Kosten − Bar-Förderungen).
Was der Ablauf nicht ersetzt
Dieser Ablauf liefert eine indikative Schätzung auf Basis öffentlicher Daten des Observatoire de l'Habitat, des STATEC und der luxemburgischen Steuertabellen. Er ersetzt weder eine individuelle Kreditsimulation bei einer Bank noch ein formelles TEGOVA-EVS-2025-Bewertungsgutachten.
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich ein Konto, um den Ablauf zu nutzen?
Nein. Der Ablauf läuft vollständig in Ihrem Browser. Ohne explizites Speichern werden keine Daten an unsere Server gesendet.
Berücksichtigt die Bewertung die Energieklasse?
Ja. Die Energieklasse passt den m²-Preis nach den auf dem luxemburgischen Markt beobachteten hedonischen Koeffizienten an: Bonus für A/B, progressiver Abschlag ab Klasse E.
Welche Förderungen werden berechnet?
Alle 5 Ebenen: staatliche Erwerbsbeihilfen (Bëllegen Akt, 3 %-MwSt.-Vorteil), energetische Sanierung (Klimabonus), private Beihilfen (Wohnbauprämie), kommunale Beihilfen und Kulturerbe-Beihilfen.
Gilt die 5 %-Regel, wenn ich selbst in der Wohnung wohne?
Nein. Der gesetzliche Höchstpreis gilt nur für vermietete Objekte. Wenn Sie für sich selbst kaufen, können Sie Schritt 4 überspringen.