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Luxemburg bietet großzügige Beihilfen zur Förderung der energetischen Sanierung bestehender Wohngebäude und des nachhaltigen Bauens. Das PRIMe-House-Programm, 2024 unter dem Label 'Klimabonus' neu aufgelegt, umfasst Wärmedämmung, Fenstertausch, Wärmepumpen-Installation (WP), Photovoltaik-Anlagen (PV) und Ladestationen. Diese Beihilfen sind kombinierbar mit der 3%-MwSt. auf Renovierungsarbeiten und dem zinslosen Klimaprêt. Hier die Details zu Beträgen, Bedingungen und Verfahren.
PRIMe-House-/Klimabonus-Zuschüsse werden vom Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung über myenergy gewährt. Wichtige Beträge (Tarif 2024-2025): Dach-/Dachbodendämmung bis zu 55 €/m²; Außenwanddämmung bis zu 110 €/m²; Boden-/Kellerdämmung bis zu 55 €/m²; Fensteraustausch Dreifachverglasung bis zu 150 €/m² Glasfläche; Luft-Wasser-/Erdwärmepumpe 6.000 bis 12.000 €; Photovoltaikanlage 500 €/kWp (max. 20 kWp); Lüftung mit Wärmerückgewinnung 3.000 bis 5.000 €. Die genauen Beträge hängen von der erreichten Leistung (Verbesserung der EPB-Klasse) ab und können nach sozialen Kriterien erhöht werden. Ein Bonus von 25 % wird gewährt, wenn die Wohnung zu einer Sozialmiete vermietet wird.
Um Klimabonus-Beihilfen zu erhalten, muss ein Energieausweis (EPB) vor und nach den Arbeiten von einem zugelassenen Energieberater erstellt werden. Der EPB klassifiziert das Gebäude von A (sehr effizient) bis I (sehr energieintensiv) nach zwei Achsen: Primärenergiebedarf (kWh/m²/Jahr) und Wärmedämmung der Gebäudehülle. Die Zuschüsse erfordern eine Verbesserung um mindestens 2 EPB-Klassen (z.B. von F auf D). Für Tiefensanierungen mit Zielklasse A oder B sind erhöhte Beträge vorgesehen. Der EPB vor Beginn der Arbeiten darf nicht älter als 2 Jahre sein. Das Energieaudit selbst wird von myenergy subventioniert (kostenlose Beratung). Die Arbeiten müssen von in Luxemburg oder der EU ansässigen Unternehmen durchgeführt werden, und die Rechnungen müssen innerhalb von 4 Jahren nach der Grundsatzvereinbarung beglichen sein.
Die Klimabonus-Beihilfen sind kombinierbar mit dem super-ermäßigten MwSt.-Satz von 3 % für Renovierungs- und Umbauarbeiten an Wohnungen in Luxemburg (begrenzt auf eine Obergrenze von 50.000 € MwSt. pro Wohnung). Sie sind auch kombinierbar mit dem Klimaprêt, einem zinslosen Darlehen von Partnerbanken (BCEE, BIL, Raiffeisen etc.) zur Finanzierung energetischer Sanierungsarbeiten. Das Klimaprêt kann bis zu 50.000 € betragen, rückzahlbar über maximal 15 Jahre, zinsfrei (der Staat übernimmt die Zinsbonifikation). Voraussetzung ist, dass die Arbeiten im von myenergy validierten Kostenvoranschlag aufgeführt sind und eine effektive Verbesserung der Energieeffizienz betreffen. Insgesamt kann ein Eigentümer, der ein älteres Gebäude von Klasse G auf Klasse B saniert, 30.000 bis 50.000 € PRIMe-House-Zuschüsse, die ermäßigte MwSt. (Ersparnis 10.000 bis 20.000 €) und einen Klimaprêt zu 0 % kombinieren, was die Restkosten erheblich reduziert.
Von Erwan Bargain, REV TEGOVA · Aktualisiert: April 2026
Ja, die PRIMe-House-/Klimabonus-Zuschüsse sind vollständig kombinierbar mit der 3%-MwSt. auf Renovierungsarbeiten und dem zinslosen Klimaprêt. Es ist eines der vorteilhaftesten Programme in Europa für energetische Sanierung.
Der Zuschuss für die Installation einer Wärmepumpe (Luft-Wasser oder Erdwärme) beträgt 6.000 bis 12.000 € je nach Typ und Leistung im Rahmen des PRIMe-House-/Klimabonus-Programms. Dieser Betrag kann um 25 % erhöht werden, wenn die Wohnung zu einer Sozialmiete vermietet wird. Hinzu kommen die 3%-MwSt.-Vergünstigung und der zinslose Klimaprêt.