3 % Wohnungs-MwSt Luxemburg: Bedingungen und AED-Verfahren 2026
Die Wohnungsmehrwertsteuer betrifft begünstigte Arbeiten für einen Hauptwohnsitz nach der geänderten Verordnung vom 30. Juli 2002. Sie ist keine allgemeine Ermäßigung des Wohnungskaufpreises.
01Prinzip und anwendbarer Satz
Die Wohnungsmehrwertsteuer betrifft begünstigte Arbeiten für einen Hauptwohnsitz nach der geänderten Verordnung vom 30. Juli 2002. Sie ist keine allgemeine Ermäßigung des Wohnungskaufpreises.
Der Vorteil ist auf 50.000 EUR je Wohnung begrenzt. Bei Sätzen von 17 % und 3 % beträgt die rechnerische Ersparnis 14 % der begünstigten Nettobasis, höchstens das Restguthaben. Fällige Mehrwertsteuer ist die normale Steuer abzüglich dieses Vorteils. Ein Eigentümerwechsel bedeutet nicht, dass die volle Grenze erneut verfügbar ist: Prüfen Sie den Vorgang bei der Steuerverwaltung.
02Voraussetzungen
Seit 2015 ist der Vorteil bei Schaffung von Wohnraum dem Hauptwohnsitz des Eigentümers vorbehalten. Dazu gehören Neubau, Umwandlung in Wohnraum und Erweiterung. Renovierung kann auch den Hauptwohnsitz eines Dritten, etwa eines Mieters, betreffen. Eine Zweitwohnung erfüllt die Nutzungsbedingung nicht.
Die Steuerverwaltung unterscheidet Renovierung binnen fünf Jahren nach Erwerb unabhängig vom Alter und Renovierung einer mindestens zehn Jahre alten Wohnung. Die Bezeichnung Renovierung allein genügt nicht: Kategorie, Arbeiten und Fristen sind zu prüfen. Möbel, Einbauküchen sowie Notar-, Architekten- und Beratungsingenieurhonorare gehören unter anderem nicht zum Wohnungsmehrwertsteuerregime. Nutzung und Bewohnung müssen die Bedingungen erfüllen. Die Broschüre nennt insbesondere die Hauptwohnnutzung binnen zwei Jahren nach Fertigstellung und zwei Jahre Bewohnung. Abweichende Nutzung kann zur Rückzahlung des Vorteils samt gesetzlichen Zinsen führen.
03Verfahren bei der AED
Direkte Anwendung: Lieferant und Eigentümer beantragen die Genehmigung vor Beginn der betreffenden Arbeiten für einen Kostenvoranschlag von mindestens 3.000 EUR netto. Antrag, Wohnung, Nutzung und Arbeiten werden beschrieben; nach Genehmigung stellt der Lieferant die zugelassenen Arbeiten mit 3 % in Rechnung. Online erfolgt dies über sein Geschäftskonto mit Vollmacht des Eigentümers.
Erstattung: Nach den Arbeiten beantragt der Eigentümer die Differenz für begünstigte Ausgaben zum Normalsatz mit detaillierten Rechnungen und Zahlungsbelegen. Jede Rechnung muss mindestens 1.250 EUR netto, der Antrag 3.000 EUR netto umfassen. Die Broschüre nennt mindestens sechs Monate zwischen Anträgen und fünf Jahre Verjährung ab dem 31. Dezember des betreffenden Jahres. Dies ist von der vorherigen Genehmigung zu unterscheiden.
04Rechenbeispiele
Fiktive Beispiele: Die gesamte Nettobasis ist begünstigt, die Nutzung erfüllt die Bedingungen und volle 50.000 EUR sind verfügbar. Grundstück, Honorare und ausgeschlossene Arbeiten sind nicht enthalten. Die Tabelle belegt keine Förderfähigkeit.
| Begünstigtes Netto | Normale Steuer | Genutzter Vorteil | Fällige Steuer | Bruttokosten |
|---|---|---|---|---|
| 30 000 EUR | 5 100 EUR | 4 200 EUR | 900 EUR | 30 900 EUR |
| 100 000 EUR | 17 000 EUR | 14 000 EUR | 3 000 EUR | 103 000 EUR |
| 300 000 EUR | 51 000 EUR | 42 000 EUR | 9 000 EUR | 309 000 EUR |
| 400 000 EUR | 68 000 EUR | 50 000 EUR | 18 000 EUR | 418 000 EUR |
| 500 000 EUR | 85 000 EUR | 50 000 EUR | 35 000 EUR | 535 000 EUR |
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VEFA: ausschließlich Nettopreis eingeben. Vorausgesetzt werden kein bereits errichteter Bau bei Beurkundung, vollständig begünstigte Bauleistungen und noch verfügbare 50.000 € MwSt.-Vergünstigung bei Eigennutzung. Bereits begonnene Projekte oder verbrauchte Vergünstigungen erfordern eine Einzelabrechnung.
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Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema.
Wie hoch ist die MwSt.-Vorteilsobergrenze von 3 % in Luxemburg?
Der Vorteil ist auf 50.000 EUR je Wohnung begrenzt. Bei Sätzen von 17 % und 3 % beträgt die rechnerische Ersparnis 14 % der begünstigten Nettobasis, höchstens das Restguthaben. Fällige Mehrwertsteuer ist die normale Steuer abzüglich dieses Vorteils. Ein Eigentümerwechsel bedeutet nicht, dass die volle Grenze erneut verfügbar ist: Prüfen Sie den Vorgang bei der Steuerverwaltung.
Ist eine Vorabgenehmigung für die 3 % MwSt. erforderlich?
Direkte Anwendung: Lieferant und Eigentümer beantragen die Genehmigung vor Beginn der betreffenden Arbeiten für einen Kostenvoranschlag von mindestens 3.000 EUR netto. Antrag, Wohnung, Nutzung und Arbeiten werden beschrieben; nach Genehmigung stellt der Lieferant die zugelassenen Arbeiten mit 3 % in Rechnung. Online erfolgt dies über sein Geschäftskonto mit Vollmacht des Eigentümers. Erstattung: Nach den Arbeiten beantragt der Eigentümer die Differenz für begünstigte Ausgaben zum Normalsatz mit detaillierten Rechnungen und Zahlungsbelegen. Jede Rechnung muss mindestens 1.250 EUR netto, der Antrag 3.000 EUR netto umfassen. Die Broschüre nennt mindestens sechs Monate zwischen Anträgen und fünf Jahre Verjährung ab dem 31. Dezember des betreffenden Jahres. Dies ist von der vorherigen Genehmigung zu unterscheiden.
Gilt die 3 % MwSt. für eine Mietinvestition?
Seit 2015 ist der Vorteil bei Schaffung von Wohnraum dem Hauptwohnsitz des Eigentümers vorbehalten. Dazu gehören Neubau, Umwandlung in Wohnraum und Erweiterung. Renovierung kann auch den Hauptwohnsitz eines Dritten, etwa eines Mieters, betreffen. Eine Zweitwohnung erfüllt die Nutzungsbedingung nicht.
Gilt die 3 % MwSt. für Renovierungen?
Die Steuerverwaltung unterscheidet Renovierung binnen fünf Jahren nach Erwerb unabhängig vom Alter und Renovierung einer mindestens zehn Jahre alten Wohnung. Die Bezeichnung Renovierung allein genügt nicht: Kategorie, Arbeiten und Fristen sind zu prüfen. Möbel, Einbauküchen sowie Notar-, Architekten- und Beratungsingenieurhonorare gehören unter anderem nicht zum Wohnungsmehrwertsteuerregime.
Kann die 3 % MwSt. mit Bëllegen Akt und Klimabonus kombiniert werden?
Jede Förderung behält ihre Bedingungen und Obergrenze. Bëllegen Akt betrifft die Abgaben, der Mehrwertsteuervorteil begünstigte Arbeiten. Prüfen Sie andere Hilfen, Termine und Kumulierungsregeln gesondert; dieser Leitfaden berechnet keine automatische Kombination.
Wie wird eine gemischt genutzte Wohnung behandelt?
Bei gemischter Nutzung sieht die amtliche Broschüre den Vorteil insgesamt vor, wenn die Hauptwohnfläche mehr als drei Viertel der Gesamtfläche beträgt; bei drei Vierteln oder weniger gilt er anteilig. Prüfen Sie die Einordnung der Wohnung und ihrer Nebenräume. Dieser Leitfaden verwendet keine Flächenobergrenze von 400 m².
Offizielle Quellen
Gesetze, Rundschreiben und Veröffentlichungen, die für diesen Leitfaden konsultiert wurden.
Verwandte Werkzeuge
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VEFA: ausschließlich Nettopreis eingeben. Vorausgesetzt werden kein bereits errichteter Bau bei Beurkundung, vollständig begünstigte Bauleistungen und noch verfügbare 50.000 € MwSt.-Vergünstigung bei Eigennutzung. Bereits begonnene Projekte oder verbrauchte Vergünstigungen erfordern eine Einzelabrechnung.
Teilberechnung nach dokumentierten Regeln. Kreditobergrenze 40.000 € gemäß Gesetz vom 3. Juli 2025. Die im Juli 2026 angekündigte Erhöhung auf 45.000 € wird ohne Bestätigung des Inkrafttretens nicht berücksichtigt.
Detaillierte Neubaukosten je Position.
Jede Förderung behält ihre Bedingungen und Obergrenze. Bëllegen Akt betrifft die Abgaben, der Mehrwertsteuervorteil begünstigte Arbeiten. Prüfen Sie andere Hilfen, Termine und Kumulierungsregeln gesondert; dieser Leitfaden berechnet keine automatische Kombination.
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