Chargement...
Chargement...
Der Bëllegen Akt (wörtlich 'günstiger Akt') ist eine Steuergutschrift auf die Eintragungsgebühren beim Erwerb einer Immobilie, die als Hauptwohnsitz in Luxemburg dienen soll. Jeder Käufer kann eine Gutschrift von bis zu 20.000 € erhalten (also 40.000 € für ein gemeinsam kaufendes Paar), was die Notarkosten erheblich reduziert. Diese Regelung basiert auf Artikel 7 des geänderten Gesetzes vom 22. Frimaire Jahr VII und der Großherzoglichen Verordnung vom 18. Dezember 2020.
Um den Bëllegen Akt zu nutzen, müssen vier Bedingungen erfüllt sein: (1) Der Käufer muss sich verpflichten, die Immobilie innerhalb von zwei Jahren als Hauptwohnsitz zu nutzen; (2) er darf zum Zeitpunkt des Antrags keine andere Wohnung besitzen; (3) die Immobilie muss in Luxemburg liegen; (4) die Gutschrift wurde nicht bereits bei einem früheren Kauf vollständig genutzt. Die Gutschrift ist persönlich: Jede natürliche Person verfügt über einen lebenslangen Kredit von 20.000 €. Ein verheiratetes oder verpartnertes Paar kumuliert somit 40.000 €.
Die Gutschrift wird direkt auf die bei der notariellen Urkunde fälligen Eintragungsgebühren und Transkriptionsgebühren angerechnet. Konkretes Beispiel: Ein Paar kauft eine Wohnung für 600.000 €, Eintragungsgebühren (7 %) + Transkription (1 %) = 48.000 €. Mit dem Bëllegen Akt von 40.000 € zahlen sie nur 8.000 € an Gebühren. Der Notar wendet die Gutschrift automatisch bei der Urkundenabfassung an, nach Prüfung bei der Einregistrierungsverwaltung (AED). Übersteigt die Gutschrift die fälligen Gebühren, bleibt der Rest für einen zukünftigen Kauf verfügbar.
Wenn der Käufer die Zweijahres-Belegungspflicht nicht einhält, kann die AED die Rückzahlung der Gutschrift zuzüglich Verzugszinsen fordern. Die Gutschrift gilt nicht für unbebaute Grundstücke ohne sofortiges Bauprojekt. Bei Wiederverkauf der Immobilie vor Ablauf der Belegungsfrist kann die Gutschrift ebenfalls zurückgefordert werden. Achtung: Der Bëllegen Akt reduziert nicht die Notargebühren oder Hypothekenkosten, sondern nur die Eintragungsgebühren und Transkriptionsgebühren. Eine Teilgutschrift ist möglich, wenn ein Teil bereits bei einem früheren Kauf verwendet wurde.
Von Erwan Bargain, REV TEGOVA · Aktualisiert: April 2026
Ja, der Bëllegen Akt ist mit der 3%-MwSt. (für Neubauten) und den PRIMe House / Klimabonus-Beihilfen für energetische Sanierung kombinierbar.
Nein, der Bëllegen Akt ist ausschließlich für den Kauf eines Hauptwohnsitzes vorgesehen. Eine Mietinvestition oder ein Zweitwohnsitz berechtigt nicht dazu.