Notargebühren in Luxemburg: Tarife 2026 und detaillierte Berechnung
Was die notarielle Urkunde tatsächlich kostet, Posten für Posten, mit den 2026 geltenden offiziellen Tarifen.
01Eintragungs- und Transkriptionsgebühren
Jede Übertragung von Immobilieneigentum in Luxemburg löst zwei Gebühren aus, die von der Verwaltung für Eintragung, Domänen und MwSt. (AED) erhoben werden: die Eintragungsgebühr von 6 % des Preises und die Transkriptionsgebühr von 1 %. Diese Sätze stammen aus dem geänderten Gesetz vom 22. Frimaire Jahr VII und dem Gesetz vom 25. September 1905 über die Transkription dinglicher Rechte und sind 2026 unverändert.
Bei einem VEFA-Neubau gelten die Gebühren nur für den im Vertrag ausgewiesenen Grundstücksanteil. Der Bauanteil ist von den Gebühren befreit, da er der MwSt. unterliegt, zum super-ermäßigten Wohnsatz von 3 % (Steuergutschrift gedeckelt auf 50.000 € pro Wohnung gemäß AED-Rundschreiben Nr. 800 und Artikel 44ter MwSt.-Gesetz).
02Notargebühren
Die Notargebühren in Luxemburg sind durch die Großherzogliche Verordnung vom 26. November 2015 über die Honorare der Notare festgelegt. Der Tarif ist proportional und degressiv nach Stufen: 1,650 % bis 7.500 €, 1,100 % von 7.500 € bis 15.000 €, 0,825 % von 15.000 € bis 30.000 €, dann 0,550 % darüber. Der Notar darf diese Sätze weder erhöhen noch senken.
Hinzu kommen die vom Notariat für den Käufer ausgelegten Formalitätskosten: Hypothekenrecherchen, Katasterauszug, Bauplanungsbescheinigung, Hypothekenlöschungsbescheinigung, Kopien, Übermittlungen an die AED. Diese Auslagen liegen typischerweise zwischen 1.000 und 2.000 € für eine klassische Wohntransaktion.
03Hypothekenkosten
Bei Finanzierung des Erwerbs durch ein Darlehen entstehen separate Kosten für die Hypothekeneintragung zugunsten der Bank: eine Hypothekengebühr von 0,05 % auf den geliehenen Betrag durch die AED, Notargebühren für die Eintragungsurkunde (nach demselben degressiven Tarif) und Grundbucheintragungsgebühren. Bei einem Darlehen von 600.000 €: 5.500 bis 6.500 € Hypothekenkosten insgesamt einplanen.
04Rechenbeispiele nach Kaufpreis
Die folgende Tabelle zeigt eine indikative Spanne für eine Bestandsimmobilie als Hauptwohnsitz eines Käuferpaares (voller Bëllegen Akt 80.000 € angewendet). Die Hypothekenkosten entsprechen einer 80 %-Finanzierung.
| Kaufpreis | 7 % Gebühren | Bëllegen Akt | Netto zu zahlen |
|---|---|---|---|
| 300.000 € | 21.000 € | −21.000 € | ≈ 6.000 € |
| 500.000 € | 35.000 € | −35.000 € | ≈ 10.000 € |
| 750.000 € | 52.500 € | −52.500 € | ≈ 14.000 € |
| 1.000.000 € | 70.000 € | −70.000 € | ≈ 18.000 € |
| 1.500.000 € | 105.000 € | −80.000 € | ≈ 50.000 € |
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Unser Rechner wendet den degressiven Notartarif, den Bëllegen Akt entsprechend Ihrer Situation, die Wohn-MwSt. für Neubauten und die Hypothekenkosten je nach Finanzierung an.
Rechner öffnenHäufig gestellte Fragen
Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema.
Wie hoch sind die Notargebühren für eine Wohnung zu 500.000 € in Luxemburg?
Für eine Bestandswohnung zu 500.000 € gekauft von einem Erstkäufer-Paar (voller Bëllegen Akt): rund 10.000 bis 12.000 € Gesamtkosten — 35.000 € Gebühren vollständig durch die Steuergutschrift kompensiert, plus 4.200 € Notargebühren, ca. 4.500 € Hypothekenkosten auf 400.000 € geliehen und 1.500 € Auslagen.
Sind die Notargebühren bei Neubauten in Luxemburg reduziert?
Ja. Bei einem VEFA-Neubau gelten die Eintragungs- und Transkriptionsgebühren nur für den Grundstücksanteil. Der Bau unterliegt der super-ermäßigten Wohn-MwSt. von 3 % (Steuergutschrift gedeckelt auf 50.000 € pro Wohnung). Die Gesamtkosten liegen meist zwischen 3 und 4 % des Preises.
Was ist der Bëllegen Akt und wie erhalte ich ihn?
Der Bëllegen Akt ist eine Steuergutschrift von 40.000 € pro Käufer (80.000 € für ein Paar) auf die Eintragungsgebühren, sofern die Immobilie als Hauptwohnsitz dient und persönlich bewohnt wird. Der Antrag erfolgt automatisch durch den Notar bei der Beurkundung. Die AED erhebt in jedem Fall mindestens 100 € Gebühren.
Können die Notargebühren in Luxemburg verhandelt werden?
Nein. Die Notargebühren in Luxemburg sind streng durch die Großherzogliche Verordnung vom 26. November 2015 geregelt; der Notar darf sie weder erhöhen noch senken. Nur die Auslagen (Formalitäten) können je nach Notariat leicht variieren je nach durchgeführten Recherchen.
Wer zahlt die Notargebühren in Luxemburg, der Käufer oder der Verkäufer?
Der Käufer trägt die gesamten Erwerbskosten (Gebühren, Notargebühren der Verkaufsurkunde, Hypothekenkosten bei Finanzierung). Der Verkäufer zahlt nur die Formalitäten zur Löschung einer bestehenden Hypothek auf der Immobilie und die etwaige Maklerprovision, falls vertraglich von ihm zu tragen.
Sind die Notargebühren in Luxemburg steuerlich absetzbar?
Bei einer Mietinvestition sind die Notargebühren (Gebühren, Notargebühren, Hypothekenkosten) nicht sofort absetzbar, sondern werden den Erwerbskosten zugerechnet und können über die Haltedauer abgeschrieben werden. Beim Hauptwohnsitz sind sie nicht absetzbar, aber der Bëllegen Akt deckt einen Großteil davon.
Offizielle Quellen
Gesetze, Rundschreiben und Veröffentlichungen, die für diesen Leitfaden konsultiert wurden.
- Steuergutschrift auf notarielle Urkunden (Bëllegen Akt) — VerfahrenGuichet.lu
- Bëllegen Akt — offizielles DatenblattLogement.lu — Wohnungsbauministerium
- Großherzogliche Verordnung vom 26. November 2015 über NotargebührenLegilux · 2015
- Gesetz vom 22. Frimaire Jahr VII über EintragungsgebührenLegilux
- Gesetz vom 25. September 1905 über die Transkription dinglicher RechteLegilux
- 3 % Wohn-MwSt. — AED-RundschreibenVerwaltung für Eintragung, Domänen und MwSt.
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