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Die Notargebühren in Luxemburg betragen ca. 7 bis 10 % des Kaufpreises bei einer Bestandsimmobilie und 3 bis 4 % bei einem Neubau (VEFA). Sie setzen sich zusammen aus Eintragungsgebühren, Transkriptionsgebühren, Notargebühren und Hypothekenkosten. Hier die Aufschlüsselung jeder Komponente zur genauen Budgetplanung.
Die Eintragungsgebühren betragen 7 % des Verkaufspreises bei einer Bestandsimmobilie (geändertes Gesetz vom 22. Frimaire Jahr VII). Seit 2023 gilt unter bestimmten Bedingungen ein ermäßigter Satz von 6 % (Immobilie als Hauptwohnsitz, Preis unter einem Schwellenwert). Die Transkriptionsgebühren sind auf 1 % des Verkaufspreises festgelegt. Bei einem Neubau (VEFA) gelten die Gebühren nur für den Grundstücksanteil; der Bau unterliegt der MwSt. (3 % super-ermäßigter Satz für Wohnraum, gedeckelt auf 50.000 €).
Die Notargebühren sind durch die Großherzogliche Verordnung vom 26. November 2015 geregelt. Sie folgen einem proportionalen und degressiven Tarif: 1,650 % bis 7.500 €, 1,100 % von 7.500 bis 15.000 €, 0,825 % von 15.000 bis 30.000 €, dann 0,550 % darüber. Bei einer Immobilie von 750.000 € betragen die Gebühren ca. 5.700 €. Hinzu kommen Formalitätskosten (Hypothekenrecherchen, Katasterauszüge, Bescheinigungen) von typischerweise 1.000 bis 2.000 €.
Wenn Sie den Kauf per Kredit finanzieren, fallen zusätzliche Kosten für die Hypothekeneintragung an: 0,5 % Hypothekengebühr auf den geliehenen Betrag, Notargebühren für die Hypothekenurkunde (gleicher degressiver Tarif) und Grundbuchsteuer. Bei einem Darlehen von 600.000 € rechnen Sie mit ca. 5.500 bis 6.500 € Hypothekenkosten. Insgesamt sollte ein Käufer, der 80 % einer Immobilie von 750.000 € finanziert, ca. 65.000 bis 75.000 € an Erwerbskosten einplanen.
Von Erwan Bargain, REV TEGOVA · Aktualisiert: April 2026
Für eine Bestandswohnung zu 500.000 € rechnen Sie mit ca. 44.000 bis 50.000 € Gesamtkosten (7 % Eintragungsgebühren + 1 % Transkription + Notargebühren + Hypothekenkosten bei Finanzierung).
Ja, bei einem Neubau (VEFA) gelten die Eintragungsgebühren und Transkriptionsgebühren nur für den Grundstücksanteil. Der Bau unterliegt der MwSt. von 3 % (super-ermäßigter Satz), was die Gesamtkosten auf ca. 3 bis 4 % des Preises reduziert.