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In Luxemburg darf die maximale Jahresmiete einer Wohnung 5 % des vom Vermieter aufgewerteten investierten Kapitals nicht überschreiten. Diese Regel, festgelegt durch Artikel 3 des geänderten Gesetzes vom 21. September 2006 über Wohnungsmietverträge, schützt den Mieter vor überhöhten Mieten und garantiert dem Eigentümer eine angemessene Rendite.
Das investierte Kapital umfasst den Kaufpreis von Grundstück und Gebäude, Urkundenkosten, Umbau- und Verbesserungsausgaben (ohne laufende Instandhaltung). Dieser Betrag wird zum Zeitpunkt der Mietfestsetzung anhand der vom STATEC veröffentlichten Aufwertungskoeffizienten aufgewertet, die die Entwicklung der Baukosten widerspiegeln. Beispiel: Eine 2005 für 300.000 € gekaufte Immobilie mit einem Koeffizienten von 1,45 ergibt ein aufgewertetes Kapital von 435.000 €.
Die maximale Jahresmiete ist strikt auf 5 % des aufgewerteten investierten Kapitals begrenzt (Art. 3 Gesetz vom 21.09.2006). Formel: max. Jahresmiete = aufgewertetes investiertes Kapital × 5 %. In unserem Beispiel (aufgewertetes Kapital von 435.000 €) beträgt die maximale Jahresmiete 21.750 €, also 1.812,50 € pro Monat. Nebenkosten (Wasser, Heizung, Gemeinschaftspflege) sind nicht in dieser Obergrenze enthalten und müssen separat nach tatsächlichen Kosten abgerechnet werden. Mieter können bei Überschreitung die kommunale Mietkommission anrufen.
Bestimmte Wohnungen sind von der 5%-Regel ausgenommen: möblierte Wohnungen (ein Aufschlag kann erhoben werden), Dienstwohnungen und Mietverträge, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden. Bei laufenden Mietverträgen kann der Vermieter die Miete nur erhöhen, wenn das investierte Kapital durch Verbesserungsarbeiten erhöht wurde. Die diskutierte Reform (Gesetzentwurf 8184) sieht vor, die Obergrenze ab 2026 für neue Mietverträge von 5 % auf 3,5 % zu senken.
Von Erwan Bargain, REV TEGOVA · Aktualisiert: April 2026
Multiplizieren Sie das aufgewertete investierte Kapital (Kaufpreis + Arbeiten, aufgewertet mit STATEC-Koeffizienten) mit 5 %. Teilen Sie durch 12 für die maximale Monatsmiete.
Der Gesetzentwurf 8184 sieht vor, die Obergrenze von 5 % auf 3,5 % für neue Mietverträge zu senken. Diese Reform wird im Parlament diskutiert und könnte 2026 in Kraft treten.