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Der Geschäftsmietvertrag in Luxemburg wird durch das Gesetz vom 3. Februar 2018 über den Geschäftsmietvertrag geregelt, das am 1. April 2018 in Kraft trat. Dieses Gesetz hat den Rechtsrahmen für Geschäftsmietverträge, der zuvor nur dem Zivilgesetzbuch unterlag, grundlegend modernisiert. Es führt eine Mindestlaufzeit von 9 Jahren, ein Erneuerungsrecht für den Mieter, eine geregelte Mietindexierung und spezifische Kündigungsregeln ein. Dieser Ratgeber stellt die wesentlichen Regeln für Vermieter und Mieter von Geschäftsräumen in Luxemburg vor.
Das Gesetz vom 3. Februar 2018 schreibt eine Mindestlaufzeit von 9 Jahren für alle Geschäftsmietverträge vor (Art. 2). Die Parteien können eine längere, aber niemals kürzere Laufzeit vereinbaren. Der Mieter hat ein dreijährliches Kündigungsrecht: Er kann den Mietvertrag am Ende jeder Dreijahresperiode (3, 6, 9 Jahre) mit 6 Monaten Kündigungsfrist per Gerichtsvollzieherakt oder Einschreiben kündigen (Art. 4). Der Vermieter kann während der Laufzeit nur in abschließend aufgezählten Fällen kündigen: schwerer Vertragsverstoß des Mieters, persönlicher Geschäftsbedarf des Vermieters (unter strengen Bedingungen) oder totale Abriss-/Wiederaufbauarbeiten. Die Nichterneuerung bei Ablauf muss ebenfalls 6 Monate im Voraus mitgeteilt werden. Der Vertrag verlängert sich durch stillschweigende Erneuerung um 9 Jahre, wenn keine Partei die Nichterneuerung erklärt.
Anders als bei Wohnmietverträgen ist die Geschäftsmiete nicht durch die 5 %-Regel des investierten Kapitals gedeckelt (Art. 3, Gesetz vom 21.09.2006 über Wohnraummiete). Die Miete wird frei zwischen den Parteien nach Marktbedingungen vereinbart. Die Indexierung der Geschäftsmiete ist an den Verbraucherpreisindex (VPI) des STATEC gekoppelt, nicht an einen Geschäftsmietindex (ILC) wie in Frankreich. Die Indexierungsklausel muss ausdrücklich im Mietvertrag vorgesehen sein; andernfalls bleibt die Miete fest. Eine Mietüberprüfung kann von jeder Partei am Ende jeder Dreijahresperiode verlangt werden, wenn die Miete nicht mehr dem tatsächlichen Mietwert entspricht (Art. 7). Schlüsselgeld (pas-de-porte) ist in Luxemburg zulässig: Der Vermieter kann eine Anfangszahlung als Gegenleistung für die Geschäftsvorteile der Lage verlangen. Dieser Betrag ist nicht reguliert und frei verhandelbar.
Der Geschäftsmieter hat ein Recht auf Erneuerung seines Mietvertrags (Art. 5, Gesetz vom 03.02.2018). Dieses Recht wird bei Vertragsablauf durch Benachrichtigung des Vermieters mindestens 6 Monate vor dem Termin ausgeübt. Ein Vermieter, der die Erneuerung ohne berechtigten Grund ablehnt, muss dem Mieter eine Räumungsentschädigung zahlen. Diese deckt den erlittenen Schaden: Verlust der Kundschaft, Umzugs- und Neueinrichtungskosten, Entschädigung für Geschäftsverlust. Der Betrag wird einvernehmlich oder durch einen Richter festgesetzt. Der Vermieter kann die Erneuerung nur aus schwerwiegenden Gründen ohne Entschädigung ablehnen: Pflichtverletzung des Mieters, baulicher Zustand, der Abriss/Wiederaufbau erfordert, oder persönlicher Geschäftsbedarf (der Vermieter muss die Räume dann mindestens 2 Jahre selbst nutzen). Die Abtretung des Geschäftsmietvertrags ist möglich, sofern nicht anders vereinbart, aber der Vermieter muss über die Abtretung informiert werden.
Von Erwan Bargain, REV TEGOVA · Aktualisiert: April 2026
Die Mindestlaufzeit beträgt 9 Jahre (Art. 2, Gesetz vom 3. Februar 2018). Der Mieter kann zu jeder Dreijahresperiode (3, 6, 9 Jahre) mit 6 Monaten Frist kündigen. Der Vermieter kann nur aus gesetzlich abschließend aufgezählten Gründen kündigen.
Nein, anders als bei Wohnmietverträgen (gedeckelt auf 5 % des investierten Kapitals) wird die Geschäftsmiete frei zwischen den Parteien nach Marktbedingungen vereinbart. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Die Indexierung erfolgt über den VPI des STATEC, wenn eine entsprechende Klausel im Vertrag vorgesehen ist.